Di, 09. August 2022
Einlagerung digitaler Filme
Liebe Filmemacher:innen!
Die Auszahlung der letzten Förderrate der Abteilung Film in der Sektion Kunst und Kultur des zuständigen Bundesministeriums (Innovative Film Austria) ist von der nachweislichen Einlagerung des fertigen Werks in der Filmsammlung des Bundes im Österreichischen Filmmuseum oder einer vergleichbaren österreichischen Institution abhängig. Die Einhaltung der technischen Spezifikationen ist Voraussetzung für den Erhalt einer Einlagerungsbestätigung vom Österreichischen Filmmuseum.
Die technischen Spezifikationen für Einlagerungen digitaler Filme im Österreichischen Filmmuseum sowie das genaue Vorgehen für ihre Lieferung finden Sie hier.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme per E-Mail an digital@filmmuseum.at!
Die Auszahlung der letzten Förderrate der Abteilung Film in der Sektion Kunst und Kultur des zuständigen Bundesministeriums (Innovative Film Austria) ist von der nachweislichen Einlagerung des fertigen Werks in der Filmsammlung des Bundes im Österreichischen Filmmuseum oder einer vergleichbaren österreichischen Institution abhängig. Die Einhaltung der technischen Spezifikationen ist Voraussetzung für den Erhalt einer Einlagerungsbestätigung vom Österreichischen Filmmuseum.
Die technischen Spezifikationen für Einlagerungen digitaler Filme im Österreichischen Filmmuseum sowie das genaue Vorgehen für ihre Lieferung finden Sie hier.
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