Hausordnung

Wir freuen uns über Ihr Interesse am Österreichischen Filmmuseum und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt. Diese Hausordnung soll dazu beitragen, den Besuch in ruhiger und ungestörter Atmosphäre möglich zu machen, die Einrichtung vor Schäden zu schützen und die allgemeine Sicherheit zu erhöhen. Mit dem Betreten der Räume des Filmmuseums erkennen die Besucherinnen und Besucher diese Hausordnung an.

  1. Der Besuch der Räume des Filmmuseums verpflichtet zur Einhaltung der Hausordnung.
  2. Die Anweisungen des Kassa- und Aufsichtspersonals sind unbedingt zu befolgen. Besucher*innen, die gegen die Hausordnung verstoßen, kann der weitere Aufenthalt im Filmmuseum untersagt werden. Der Eintrittspreis kann in diesem Fall nicht rückerstattet werden.
  3. Öffnungszeiten und Eintrittspreise des Filmmuseums können an der Kassa eingesehen werden. Der Kauf einer Eintrittskarte berechtigt zum einmaligen Besuch einer Vorstellung. Die Eintrittskarte ist am Saaleingang sowie auf Ersuchen des Aufsichtspersonals vorzuweisen.
  4. Der Eintrittspreis kann nach Beginn einer Vorstellung nicht mehr rückerstattet werden, es sei denn, es liegt ein triftiger Grund vor (wie z.B. der Abbruch einer Vorstellung aus technischen Gründen, der im Verantwortungsbereich des Filmmuseums liegt).
  5. Ob Besucher*innen nach Vorstellungsbeginn eingelassen werden, obliegt dem Kassa- bzw. Saalpersonal.
  6. Das Verkaufen von Eintrittskarten durch Privatpersonen ist untersagt.
  7. Wir erwarten von allen Besucher*innen entsprechende Rücksicht auf alle anderen Personen im Publikum. Dazu gehört, dass möglichst jede Art von vermeidbarer Geräuschentwicklung, insbesondere Gespräche, während der Vorstellungen zu unterlassen ist.
  8. Das Filmmuseum toleriert keine Form von Gewalt, Diskriminierung und beleidigendem Verhalten gegenüber seinen Besucher*innen, Gästen und Mitarbeiter*innen. Des Weiteren duldet das Filmmuseum keine Belästigungen verbaler, körperlicher, sexueller oder sonstiger Art. Bei Verstößen behält sich das Filmmuseum das Recht vor, Personen den Zugang zu verwehren bzw. diese des Hauses zu verweisen. Der Eintrittspreis kann in diesem Fall nicht erstattet werden.
  9. Die Räumlichkeiten sind sauber zu halten.
  10. Im gesamten Innenbereich des Filmmuseums ist das Rauchen untersagt.
  11. Im Kinosaal sind das Rauchen, Essen sowie das Verwenden von Mobiltelefonen und anderen elektronischen Geräten nicht erlaubt. Auch leuchtende Displays stören die Vorstellungen! Das Trinken aus wiederverschließbaren Flaschen oder unzerbrechlichen Bechern (erhältlich an der Filmbar) ist gestattet.
  12. Das Platznehmen auf den Stufen im Kinosaal ist aufgrund der Brandschutzordnung untersagt.
  13. Schirme, Regenbekleidung, Rucksäcke und größere Taschen etc. dürfen nicht auf den Stufen des Kinosaals bzw. seitlich oder unter der Leinwand deponiert werden.
  14. Tiere (ausgenommen Begleithunde) dürfen in den Kinosaal nicht mitgenommen werden.
  15. Die Mitnahme von Fahrrädern, Scootern und dergleichen in das Filmmuseum ist verboten.
  16. Besucher*innen sind mit Foto-, Film- oder Videoaufnahmen ihrer Person (die im Zuge einer Veranstaltung entstanden sind) sowie deren unentgeltlicher Veröffentlichung im Rahmen der nicht-kommerziellen Zwecke des Filmmuseums, einverstanden.
  17. Das Fotografieren und Filmen durch Besucher*innen ist im Kinosaal generell nicht gestattet.
  18. Kinder unter 10 Jahren haben nur in Begleitung eines Erwachsenen Zutritt zu den Räumen des Filmmuseums.
  19. Personen, die das Filmmuseum unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder sonstigen Rauschmitteln betreten, werden der Räumlichkeit verwiesen. Der Eintrittspreis kann in diesem Fall nicht rückerstattet werden.
  20. Für Wertgegenstände, Garderobe und sonstige in die Räumlichkeiten mitgebrachte Gegenstände lehnt das Filmmuseum bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung durch Fremdeinfluss jegliche Haftung ab. Fundgegenstände werden zunächst an der Kassa (bzw. wertvolle Gegenstände im Büro) hinterlegt. Nicht innerhalb einer vierwöchigen Frist abgeholte Gegenstände werden entsorgt.
 
Wien, im April 2024